Kassenärztliche Versorgung (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Gesetzliche Krankenversicherung > Freie Arztwahl > Gesundheitsreform
Die kassenärztliche Versorgung für ganz Deutschland wird in § 73 SGB V gesetzlich geregelt.
- Approbation
- Arztgeheimnis
- Belastungsgrenze für Zuzahlungen
- grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
- Integrierte Versorgung
- Kassenarzt-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1960
- Krankenhauseinweisung
Siehe auch
Den Begriff "kassenärztliche Versorgung" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "médecin de caisse" im französischen juristischen Web finden ("médecin de caisse" in Deutsch)
Den Begriff "médecin de caisse" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "médecin de caisse" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "médecin de caisse" im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "médecin de caisse" im schweizerischen juristischen Web finden
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Deutsche Gesundheitsreform
- Präventionsauftrag der Krankenkassen
- Elektronische Patientenakte
- Hausarztzentrierte Versorgung
- Arztregister für Vertragsärzte im deutschen Gesundheitssystem
- Bundesärztekammer
- Bundespsychotherapeutenkammer
- Kassenärztliche Zulassung
- Krankenkassenleistung
- Krankenkasse
- Krankenversicherung
- deutsches Sozialrecht
- Kassenärztliche Vereinigung
- Kassenzahnärztliche Vereinigung
- Freie Arztwahl