Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten (int)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Die Zuständigkeiten der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten sind in Art. 187 des Internationalen Seerechtsübereinkommens völkerrechtlich geregelt.
Links
Siehe auch
Den Begriff Kammer Meeresbodenstreitigkeit im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff Kammer Meeresbodenstreitigkeit im deutschen juristischen Web finden
- Internationaler Seegerichtshof
- Internationale Gerichtshöfe
- Internationaler Strafgerichtshof
- Internationales Recht
- Internationale Rechtshängigkeit
- Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr als Straftat in Deutschland
- Gericht als Rechtsbegriff
- Kammergerichtbarkeit in Deutschland
- Alamannisches Narrengericht