Kalifat
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Der historische Rechtsbegriff Kalifat bezeichnet in der arabischen Sprache die Herrschaftsübernahme durch einen Rechtsnachfolger bzw. Statthalter („Khalifa“). Der Kalif ist der Stellvertreter des Gesandten Gottes, rechtlich vergleichbar mit dem chinesischen Kaiser, dem "Sohn des Himmels". Die Lautverwandtschaft zu der hinduistischen Großen Göttin „Kali Ma“ dürfte nicht zufällig sein. Der Kalif war sowohl oberster weltlicher Herrscher als auch geistliches Oberhaupt der ersten Religionsanhänger Mohammeds, geboren in Mekka.
Aus dem bis heute andauernden Erbstreit der polygamischen Familie Mohammeds ging als erster Kalif Abdullah ibn Abu Koafas, genannt Abu Bekr als Sieger hervor. Er war der Vater von Mohammeds jungfräulicher Ehefrau „Aischa“ und verwaltete das dynastische Vermächtnis für Mohammeds leibliche Nachkommen (= Blutsverwandtschaft).
1. Kalif "Abu Bakr" herrschte von 632 bis 634 n. Chr. in Medina und war in Mekka geboren worden. Er war der Vater von Mohammeds Ehefrau Aischa, d.h. Mohammeds Schwiegervater (= nicht blutsverwandt).
2. Kalif "Umar ibn Khattab" herrschte von 634 bis 644 n. Chr.
3. Kalif "Uthman" herrschte von 644 bis 656 n. Chr.
4. Kalif "Ali ibn Abi Talib" herrschte von 656 bis 661 n. Chr.; er war der Neffe von Mohammed und wurde ermordet!
Ali war der Ehemann von Mohammeds nichtehelicher, aber blutsverwandter Tochter „Fatima“ gewesen. "Fatum" ist der arabische Begriff für das Schicksal bzw. die göttliche Vorsehung. Ali war Imam und Kalif in Personalunion. Auf seine geistlichen Abkömmlinge beruft sich heute nach dieser ersten Rechtsspaltung im Islam die Schiitische Glaubensrichtung als Theokratie. --> Shari'a
Der letzte Kalif der sunnitischen Glaubensrichtung war Abd ül-Medschid II. (1868 - 1944), der Sohn von Sultan Abd ül-Aziz (1830 - 1876). Der letzte sunnitische Kalif wurde von Atatürk abgesetzt und ins Exil geschickt. Er starb in Paris während des Zweiten Weltkriegs.
Das rechtshistorische Kalifat wurde faktisch durch die Ausrufung der türkischen laizistischen Republik und völkerrechtlich "offiziell" im Jahr 1924 abgeschafft - wie das Christliche Kaisertum in Europa schon 1806!!! Man sollte es doch bitte endlich weltweit zur (Er)Kenntnis nehmen!
- Omaijaden-Kalifat seit ca. 661 n. Chr.
- Abbasiden-Kalifat seit ca. 750 n. Chr. --> Samarra
- Fatimiden-Kalifat seit ca. 909 n. Chr.
- Derwisch-Orden bzw. Sufismus
- Akbar 1542 - 1605 in Indien
- Europäische Aufklärung
- Marokkokrise
- Osmanisches Reich mit Kalifat bis 1922
- Türkische Nationalversammlung seit 1920
- Vertrag von Lausanne
- Türkische laizistische Verfassung seit 1923
- Arabische Liga seit 1945
- Vereinigte Arabische Republik 1958 - 1961
- Syrischer Bürgerkrieg
Siehe auch
Den Begriff Kalifat im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff califat im französischen juristischen Web finden (califat in Deutsch)
Den Begriff califat im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff califat im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff califat im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Rechtsgeschichte Ägyptens
- Ägyptische Nationalflagge 1984
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