Küstenmeer (int)
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Gemäß Art. 20 des Internationalen Seerechtsübereinkommens müssen Unterseeboote und andere Unterwasserfahrzeuge in Küstenmeeren über Wasser fahren und ihre Flagge zeigen!
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Siehe auch
Den Begriff Küstenmeer im internationalen juristischen Web finden
- Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
- Internationaler Seegerichtshof
- Hohe See
- Küstenstaat
- Internationales Seerecht
- Baltikum
- Holland
- Deutsche Hanse
- Deutsches Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
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