Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (de)
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Das deutsche Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) trägt in Langform den sprechenden Titel: "Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten".
Das Gesetz soll durch klare Regelungen Korruption in der Rechtsprechung verhindern helfen - außerdem ist es gendergerecht formuliert.
In Abschnitt 1 der Anlage 2 sind die Vergütungen bzw. Entschädigungen für notwendige Leichenschauen und Obduktionen (= Justizdienstleistungen) gesetzlich geregelt.
Siehe auch
Den Begriff Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz im deutschen juristischen Web finden
- Vergütungsgläubiger*innen in Deutschland
- Vergütungsschulder*innen in Deutschland
- Streitige Gerichtsbarkeit
- Justizgewährungsanspruch
- Prozesskostenhilfe
- Verfassungsrecht
- Grundrechte
- Grundgesetz
- Deutsches Gebührenrecht
- Deutsche Gebührenordnungen
- Sachverständigengutachten
- Forensische Psychiatrie
- Öffentlich bestellter Übersetzer
- Schöffengericht
- Zeuge
- Europäische Rechtspflege
- Europäischer Rechtsschutz
- Europäische Gerichtsdolmetscher
- Rechtssprachen
- Internationale authentische Sprachen