Juristischer Vergleich (de)
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Version vom 10. August 2010, 11:06 Uhr
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Deutschland > Privatrecht > Schuldrecht
Der sogenannte Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik stellt einen juristischen Vergleich auf Völkerrechtsebene dar.
Gemäß § 779 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.
Siehe auch
Den Begriff "juristischer Vergleich" im deutschen juristischen Web finden