Juniorprofessur (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Die sogenannte "Juniorprofessur" ist für den deutschen Gliedstaat Baden-Württemberg in § 51 LHG gesetzlich geregelt.
Die Stellen sind meistens international auszuschreiben.
Siehe auch
Den Begriff Juniorprofessur im deutschen juristischen Web finden
- Deutsche Lehrstühle
- Beamte auf Zeit
- Deutsche Universitäten
- Hochschulrahmengesetz
- Landeshochschulgesetz
- Hochschulen in Deutschland
- Fachhochschulreife
- Hochschulrundfunk
- Europa-Universität
- Deutsche Juraprofessoren
- Privatdozent in Deutschland
- Außerordentlicher Professor in Österreich
- Römischer Stuhl als Lehrstuhl des Vatikan