Jugendgerichtshilfe (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Jugendstrafrecht > Jugendschöffengericht > Integrierter Hilfeansatz > Prozessbeteiligte
Die Jugendgerichtshilfe wird in § 38 JGG und in § 52 SGB VIII geregelt. Demnach wird die deutsche Jugendgerichtshilfe als besonderes Prozessorgan von den zuständigen Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt. Die Vertreter*innen der deutschen Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Gemäß § 50 Abs. 3 JGG besitzen Jugendgerichtshelfer*innen im Jugendstrafverfahren Beteiligungsrechte. Ihnen sind Ort und Zeit der Hauptverhandlung mitzuteilen und sie erhalten auf Verlangen das Wort in der mündlichen Verhandlung.
- ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
- Berufsausbildungsförderung
- Bewährungshilfe
- Diversion
- Erziehungsmaßregel
- gemeinnützige Arbeit zur Haftvermeidung
- Hilfe zur Erziehung
- Intensivtäterprogramm
- Leumundszeugen?
- Nachsorgeprinzip
- prudentia
- Strafentlassung
- Verwarnung
- Vorbewährung
Gemäß § 338 Nr. 5 StPO kann es ein absoluter Revisionsgrund sein, wenn die Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren nicht gehört wurde.
Rechtshistorische Betrachtung
Die jugendschützende deutsche "Jugendgerichtshilfe" wurde erst möglich durch das reformerische "Reichsjugendwohlfahrtsgesetz", das die Einrichtung kommunaler Jugendämter ab dem 01.04.1924 gesetzlich vorschrieb.
- Deutsche Reichskanzler (nur Männer)
Links
Siehe auch
Den Begriff Jugendgerichtshilfe im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "assistance éducative" im französischen juristischen Web finden ("assistance éducative" in Deutsch)
Den Begriff éducateur "protection judiciaire" jeunesse im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Jugendgericht
- Gouvernement des juges
- Jugendschöffengericht
- Prozessbeteiligte in Deutschland
- Deutscher Jugendgerichtstag
- Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen
- Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe
- Haus des Jugendrechts
- Jugendstrafverfahren
- Gerichtshilfebericht
- Eingliederungshilfe
- Betreute Wohnform
- Kreisjugendamt
- Kommunalverband für Jugend und Soziales
- Politisches Parteiprogramm
- Jugendsozialarbeit
- Schulsozialarbeit
- Beistand für straffällig gewordene Jugendliche
- Beistandspflicht in Deutschland
- Jugendhilfe
- Jugendstrafe
- Jugendhaftanstalt
- Jugendgerichtsgesetz
- Französische Jugendgerichtshilfe
- Deutsches Terrorismusbekämpfungsgesetz 2002