Irrelevanztheorie
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Gemäß der Irrelevanztheorie im Völkerrecht gelten rechtswissenschaftliche, d.h. fachliche Mängel in völkerrechtlichen Verträgen für die deutsche auswärtige Gewalt zunächst als irrelevant und erfordern daher internationale Schiedsverfahren. Die Irrelevanztheorie bietet zwar formelle Rechtssicherheit, fördert jedoch den Machtmissbrauch im Wettbewerb der Staaten.
Siehe auch
Den Begriff Irrelevanztheorie im deutschen juristischen Web finden