Irreführende Werbung (de)
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Gemäß der europäischen Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung vom 10.09.1984 ist "irreführende Werbung" jede Werbung, die in irgendeiner Weise - einschließlich ihrer Aufmachung - die Personen, an die sie sich richtet oder die von ihr erreicht werden, täuscht oder zu täuschen geeignet ist und die infolge der ihr innewohnenden Täuschung ihr wirtschaftliches Verhalten beeinflussen kann oder aus diesen Gründen einen Mitbewerber schädigt oder zu schädigen geeignet ist.
- ars celebrandi!?
- Corporate Identity
- Deutscher Werbevertrag
- Irrtum in Deutschland
- Irrtum in Frankreich
- Kriegspropaganda (= Kriegskulte)
- Mysterienspiel ohne rationale Erklärungen
- Nationale Intelligenz
- Sexsprache
- Utopie
- Volksverdummung
- Wettbewerbsrecht der Europäerinnen
Siehe auch
Den Begriff "irreführende Werbung" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "irreführende Werbung" im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff "irreführende Werbung" im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff "irreführende Werbung" im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft
- glücksspielrechtlicher Werbebegriff in Europa
- Strafbare Werbung
- vergleichende Werbung?
- Kino und Kulturausnahme im Internationalen Handelsrecht
- Wettbewerbshandlung
- Wettbewerbszentrale
- Deutsches Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Heilmittelwerbegesetz
- Regulierungsbehörde
- Geheimnisschutz
- Geheimsprache
- Irrgarten
- Glaubenswerbung
- Vermittlungsdienst
- Deutsche Irrtumslehre
- Geheimnisverrat
- Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst für Deutschland
- deutsches Wettbewerbsrecht
- Berufsfreiheit in Europa
- Gewerblicher Rechtsschutz in Deutschland
- Kartellrecht
- Kabelanschlusstechnik
- Wirtschaftsethik