Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (int)
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Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wurde als völkerrechtlicher Vertrag am 07.03.1966, im Jahr der ersten unbemannten russischen Mondlandung ("Luna 9"), geschlossen und in New York am Sitz der Vereinten Nationen zur Mitunterzeichnung aufgelegt. Das Übereinkommen stellt quasi eine internationale Richtlinie für allgemeine Menschenrechte dar. Seitdem sind nationale Praktiken oder gar Rechtslehren der Rassentrennung, des Kolonialismus, der Knechtschaft und anderer Rassendiskriminierung offiziell völkerrechtswidrig.
Rassendiskriminierung liegt juristisch gesehen vor bei individueller oder gruppenbezogener Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung wegen der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volksstamm, wenn diese zur Folge oder nur als Ziel hatte, dass ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder wesentlich beeinträchtigt wird.
Der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung besteht aus achtzehn (18) Sachverständigen von hohem sittlichen Rang und anerkannter Unparteilichkeit, d.h. aus Anhängerinnen und Anhängern der Europäischen Aufklärung. Die Mitglieder des Ausschusses werden in geheimer Wahl aus einer Liste von natürlichen Personen gewählt, die von den Vertragsstaaten benannt worden sind. Jeder Vertragsstaat kann einen seiner eigenen Staatsangehörigen benennen. Die Ausschussmitglieder werden für vier Jahre gewählt. Ihre Besoldung übernehmen die Vereinten Nationen als internationaler Arbeitgeber und juristische Person des Völkerrechts.
- Antirassismusrichtlinie der Europäischen Union 2000
- Homosexualität
- Homunculus
- Integration global
- Katholizismus
- matriculus
- Multiethnizität
- Sinti und Roma
- Vertragsakrament
Siehe auch
Den Begriff Übereinkommen Beseitigung Rassendiskriminierung im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff Übereinkommen Beseitigung Rassendiskriminierung im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Übereinkommen Beseitigung Rassendiskriminierung im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Übereinkommen Beseitigung Rassendiskriminierung im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Übereinkommen Beseitigung Rassendiskriminierung im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Nationaler Menschenrechtsrat
- Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
- Matriarchat
- matrilineare Erbfolge
- Patriarchat
- patrilineare Erbfolge
- Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
- International Domestic Workers Network (IDWN)
- Rassendiskriminierung
- Rassentrennung
- Denunziation
- Segregation
- Rassenhass
- Misogynie
- Menschenwürde
- Internationales Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Soziale Wiedereingliederung in Deutschland
- Internationales Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
- Internationales Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
- Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)
- Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)
- Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen