Insolvenzplan (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Insolvenzrecht
Ein Insolvenzplan, der die Rechte der Gläubiger*innen einschränkt, darf vom zuständigen Insolvenzgericht nur bestätigt werden, wenn alle betroffenen Gläubiger*innen dem Plan zugestimmt haben. Dies ist im Einführungsgesetz zur deutschen Insolvenzordnung so geregelt und gilt innerhalb der Europäischen Union.
Siehe auch
Den Begriff Insolvenzplan im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Insolvenzplan im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff Insolvenzplan im österreichischen juristischen Web finden