Inländerbehandlungsgrundsatz (int)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 2. Juli 2020, 09:01 Uhr von Bavaria (Diskussion | Beiträge)
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Der englische Begriff 'assimilation' wird als Angleichung, Übereinstimmung oder übertragen als Nahrungsaufnahme ins Deutsche übersetzt. Gemeint ist demnach die Gleichbehandlung von In- und Ausländern im internationalen Urheberrecht. Die rechtliche Umsetzung geschieht gegebenenfalls in den einzelnen Staaten, die Urheberrechte gewähren.
Siehe auch
Den Begriff Assimilationsprinzip OR Inländerbehandlung im internationalen juristischen Web finden
- Ex pluribus unum
- Revidierte Berner Übereinkunft
- Verwaistes Werk
- Deutsches Inlandsvermögen
- Miturheberschaft in Deutschland
- Alamannenmuseum
- Inlandsbezug für Deutschland
- Urheberpersönlichkeitsrecht (global)
- Internationales Urheberrecht
- Urheberrechtsverletzung nach internationalem Recht
- Urheberprinzip
- Caesar
- Türkische Rechtsgeschichte
- Lizenzgeber (global)
- Rechteinhaber (global)
- Schutzgegenstand (global)
- Urheberbenennung in Deutschland
- Ekbatana