Inklusion (int)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Inklusion ist eine religiöse oder humanistische Überzeugung, die davon ausgeht, dass alle Menschen gleichberechtigt sind und in gleicher Weise geachtet und geschätzt werden sollen, so wie es die fundamentalen Menschenrechte verlangen (Definition der UNESCO).
Inhaltsverzeichnis |
Kontinentale Lösungen für Inklusion
Nationale Lösungen für Inklusion weltweit
- Berufsbildung behinderter Menschen in Deutschland
- Deutsche Exklusionsquote
- angestrebte Inklusion in Deutschland
u.a.
Links
Siehe auch
Den Begriff Inklusion im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff inclusion im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff inclusion im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff inclusion im Kanadische juristischen Web finden
- UNESCO
- Akademischer Austausch
- Internationale Grundschul-Lese-Untersuchungen (IGLU)
- Integration in der EU
- Taxonomie
- Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen in Deutschland
- Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen in Deutschland
- Gebärdensprache
- Blickkontakt
- Blindenschrift
- Digitales Assistenzsystem
- Religiöse Heilpädagogik