Homosexualität
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Inhaltsverzeichnis |
Rechtshistorische Betrachtungen
Homosexualität stellt eine Form der sexuellen Orientierung beim Menschen dar, die wohl schon immer vereinzelt vorkam. Genauso verhält es sich mit der Geburt von sogenannten Hermaphroditen. Das sind Menschen mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen, auch Zwitter genannt.
Die am Ehesakrament aus erbrechtlichen Gründen dogmatisch orientierten Orthodoxen und Römisch-katholischen Staatskirchen stellten die praktizierte Homosexualität bei Männern als Unzucht unter Strafe. Schon die „Constitutio Criminalis Carolina“ (CCC) enthielt einen entsprechenden Straftatbestand. Auch das Preußische Allgemeine Landrecht betrachtete homosexuelle Praktiken noch als Sodomie, mäßigte die bisherige Todesstrafe aber in Zuchthaus und Verbannung. Mit der Gründung des Deutschen Reiches entstand der berüchtigte § 175. Im neuen Reichsstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 wurde der Straftatbestand „beischlafähnliche Handlungen unter Männern“ mit Gefängnis und dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht. Eine Strafrechtsreform vom 01.09.1935 während der NS-Diktatur regelte die Strafbarkeit von Homosexualität unter Männern neu. § 175 a StGB verschärfte die Strafen für qualifizierte Fälle von Homosexualität bis zu einem Strafmaß von zehn Jahren Zuchthaus. § 175 StGB bedrohte homosexuelle Paare mit Gefängnis, wobei die Richter den – von falscher Verführung betroffenen - Jugendlichen unter 21 Jahren auch Straffreiheit gewähren bzw. Erziehungsmaßregeln verordnen konnten.
In der DDR wurde die Strafbarkeit von Homo- und Transsexualität bereits im Jahr 1968 abgeschafft.
Am 10.05.1957 bestätigte das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 6, 389 zunächst noch die Verfassungsmäßigkeit der deutschen Strafvorschriften in Fällen von männlicher Homosexualität als Sexualstraftaten. Erst das 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31.05.1994 hob nach der deutschen Wiedervereinigung den § 175 und damit die Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen in ganz Deutschland auf. Damit wurde die Gleichbehandlung von Mädchen und Jungen im Sexualstrafrecht, z.B. bei der Anwendung des § 180 StGB zum Schutz von Minderjährigen erreicht, denn homosexuelle Frauen (Lesben) galten in Deutschland nicht als Straftäterinnen, diskriminiert wurden sie trotzdem!
Sprachphilosophische Betrachtungen
Der erste Wortteil des zusammengesetzten deutschen Begriffs Homosexualität hat in der griechischen Herkunftssprache eine andere Bedeutung als in Latein. ‚homo‘ bedeutet auf Griechisch gleich und homosexuelle Menschen wählen demnach mit „arbitrium brutum“ einen Menschen ihres eigenen, d.h. gleichen Geschlechts als Liebespartner*in aus. Mit dem lautmalerisch leicht abgeänderten Wort ‚homö(o)‘ werden nicht ganz gleiche, also ähnliche Dinge bezeichnet.
In der lateinischen Sprache bedeutet ‚homo‘ dagegen Mensch, Mann, Leute oder Fußvolk (aber nicht Reiter). Der schwedische Naturforscher Carl von Linné (1707 – 1778) prägte den wissenschaftlichen Begriff für den heutigen Menschen in einer einzigen einheitlichen Gattung als „Homo sapiens“. Diese heutige Menschengattung ist vernunftbegabt („sapiens“) und gliedert sich in unterschiedliche Menschenrassen, die sich nach körperlichen Merkmalen wie Hautfarbe, Haare, Gesicht, Gestalt u.a. unterscheiden. Die Hybris einer einzelnen Menschenrasse wird als Rassismus bezeichnet.
Das lateinische Wort ‚homo‘ leitet sich über altlateinisch ‚hemo‘, gotisch ‚guma‘ und althochdeutsch ‚gomo‘ aus dem Indogermanischen her. Alle diese Wörter bezeichneten den Menschen. Diese ursprüngliche Bezeichnung hat sich bis heute im deutschen ‚Bräutigam‘ und im niederländischen ‚bruidegom‘ erhalten. Beide Begriffe bezeichnen somit aus alter matrilinearer Sicht den auserwählten Menschen als Besamer für eine jungfräuliche Braut.
Der griechische Gegenbegriff zu ‚homo‘ ist bekanntlich ‚hetero‘. Heterosexuelle bevorzugen das andere, ungleiche, fremde Geschlecht für ihre Paarung. Das griechische Wort ‚hetairai‘ bezeichnete die Gefährtinnen oder Freundinnen von verheirateten Männern. Diese Kurtisanen konnten in Groß-Griechenland große Macht besitzen, denn sie beherrschten manche ihrer Liebhaber erotisch bzw. sexuell. So entwickelte sich der Begriff „Hetärie“ zu einer Bezeichnung für einen politischen Geheimbund. Der im Jahr 1814 gegründete griechische Geheimbund zur Befreiung von der türkischen Herrschaft hieß „Hetärie der Befreundeten“. Er ist wohl mit den mittelalterlichen Ghibellinen vergleichbar.
Aus Sicht des griechischen Muttersprachlers wird Homosexualität als Gleichgeschlechtlichkeit ins Deutsche übersetzt. Aus Sicht des römischen Muttersprachlers wäre Homosexualität als Menschengeschlechtlichkeit zu übersetzen. Am tatsächlichen Gebrauch des deutschen Wortes Homosexualität und seiner Bedeutung kann man heute die einstige Sprachgrenze zwischen Griechisch und Latein im deutschen Sprachraum immer noch erkennen. Durch die fortschreitende Gleichstellung der homosexuellen Menschen in Deutschland verfließt diese uralte rechtsmoralische Grenze endlich Zug um Zug.
Links
Siehe auch
Den Begriff Homosexualität im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff homoseksualiteit im Niederlanden juristischen Web finden
Den Begriff homosexualité im französischen juristischen Web finden (homosexualité in Deutsch)
Den Begriff homosexualité im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff homosexualité im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff homosexualité im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff homosexualité im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff homosexuality im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff homosexuality im juristischen Web des Vereinigten Königreiches finden
Den Begriff homosexuality im Kanadische juristischen Web finden
Den Begriff homosexuality im Australian juristischen Web finden
Den Begriff homosexuality im neuseeländischen juristischen Web finden
Den Begriff homosexuality im Vereinigten Staaten juristischen Web finden
Den Begriff "BVerfGE 6, 389" im deutschen juristischen Web finden