Herausgabepflicht (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Subjektive öffentliche Pflicht > Eigentumsrecht
Wer Gegenstände, die als Beweismittel für die strafrechtliche Untersuchung von Bedeutung sein können, in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, sie auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern. Dies gilt nicht bei Personen, die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind.
- Herausgabepflicht des Geschäftsführers
- Herausgabepflicht des/der Erbschaftsbesitzer(in) gemäß § 2018 BGB
- ungerechtfertigte Bereicherung
Siehe auch
Den Begriff Herausgabepflicht im deutschen juristischen Web finden
- Eigentum
- Eigentumsfreiheitsklage
- Störerhaftung
- Haftungsprivilegien in Deutschland
- Zurückbehaltungsrecht
- Herausgabeanspruch
- Verwahrungspflicht
- Aufbewahrungspflicht, z.B. im Sozial- und Steuerrecht
- Mitwirkungspflicht
- Subjektive öffentliche Pflicht
- Auskunftspflicht
- Deutsches Grundbuch
- Steuerrecht
- Sozialrecht