Heimarbeitsgesetz
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Nationale Heimarbeitsgesetze dienen vor allem der Sicherung von Frauenrechten, da weltweit vorwiegend Frauen Heimarbeit leisten. Heimarbeit und Hausarbeit sind formaljuristisch zwei völlig verschiedene Tätigkeiten. Heimarbeit wird in der eigenen Wohnung geleistet, Hausarbeit im arbeitsrechtlichen Sinne bei privaten "Arbeitgebern". Bei Haushaltshilfen kann der sozialrechtliche Arbeitgeber auch eine dritte Person sein, z.B. Angehörige bzw. private oder staatliche Sozialleistungsträger.
Nationale Heimarbeitsgesetze
u.a.
Siehe auch
Den Begriff Heimarbeitsgesetz im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff Heimarbeitsgesetz im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Heimarbeitsgesetz im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Heimarbeitsgesetz im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Heimarbeitsgesetz im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff Homeoffice im juristischen Web der Europäischen Union finden
- crowd working
- globales Ortungssystem
- Gute Arbeit
- Haus
- Hausordnung in Deutschland
- Hausfrau
- Internationale Arbeitsorganisation
- Internationaler Arbeitgeber
- Haushaltshilfe in Deutschland
- "Homecare" in Deutschland
- Deutscher Pflegevertrag
- Arbeitssicherheit in Deutschland
- Zumutbarkeit von Arbeit in Deutschland