Grundsicherung im Alter (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Sozialhilfe > Altenhilfe
Die kommunalen Leistungen der Grundsicherung im Alter sind in Deutschland gemäß § 42 SGB XII folgende:
- Regelsatz (in Geld) der Sozialhilfe
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe
- Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
- Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
Diese Sozialleistungen sind inhaltlich mit den Leistungen für Langzeitarbeitslose vergleichbar, d.h. arme Alte und Langzeitarbeitslose sind in Deutschland inhaltlich - nicht formalrechtlich - gleichgestellt.
Siehe auch
Den Begriff "Grundsicherung im Alter" im deutschen juristischen Web finden
- deutsches Sozialrecht
- Rechenschaftsberichte in Deutschland
- Altersgrenze
- Deutsche Grundrente 2021
- Alterssicherungsbericht
- Leistungsantrag
- Altengerechtes Wohnen
- Wohngemeinschaft
- Altenhilfe
- Betreuungsgesetz 1990
- Betreuerbestellung
- Kontozuflussprinzip
- Alterspyramide von Deutschland
- Gender Pension Gap
- Rentenwert der Deutschen
- Generationenvertrag
- Selbsthilfegruppe
- Sozialhilfe
- Grundsicherungsträger
- Rentenanspruch
- Rentenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Rentenversicherungspflicht
- Rentenreform
- Alimentationsprinzip
- Stadtseniorenrat
- Landesseniorenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen