Grundsicherung für Arbeitsuchende (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Grundsicherungsträger
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland wird im 2. Buch des Sozialgesetzbuches sozialrechtlich geregelt.
Die Grundsicherung gehörte früher zur Sozialhilfe. Durch die sogenannten Hartz IV-Reformen (benannt nach ihrem juristischen Erfinder Peter Hartz) wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Teil der Arbeitsförderung.
Das Zusammenwirken von Bund und Ländern hinsichtlich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland ist gemäß Art. 91 e GG eine deutsche Gemeinschaftsaufgabe.
Siehe auch
Den Begriff "Grundsicherung für Arbeitsuchende" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Peter Hartz" im deutschen juristischen Web finden
- Arbeitsförderung
- Rechenschaftsberichte in Deutschland
- dreigliedriger deutscher Bundesstaat
- Europäischer Vorranggrundsatz
- Kontozuflussprinzip
- Duale Arbeitsverwaltung
- Arbeitsförderungsgesetz 1969
- Umzugsleistungen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Grundsicherungsträger
- Bundesagentur für Arbeit
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Grundsicherung im Alter
- Sozialhilfe