Grundrechtseingriff (eu)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das Recht der Europäischen Union. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen…
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Europäische Union > Satzungsrecht > Grundrecht > Obhutspflicht
Eine Grundrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn ein Grundrechtsträger oder eine Grundrechtsträgerin selbst unmittelbar und gegenwärtig durch einen hoheitlichen Akt öffentlicher Gewalt in mindestens einem seiner Grundrechte verletzt ist.
Um Grundrechtsverletzungen richtig erkennen zu können, müssen die Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträger ihre individuellen Grundrechte kennen! Durch den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union verlieren alle britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ohne doppelte Staatsbürgerschaft auf dem Kontinent ihre europäischen Grundrechte!
Nationale Eingriffsbefugnisse
u.a.
Siehe auch
Den Begriff Grundrechtsverletzung OR Grundrechtseingriff im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff Grundrechtsverletzung OR Grundrechtseingriff im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Grundrechtsverletzung OR Grundrechtseingriff im österreichischen juristischen Web finden
- Charta der Grundrechte
- Koexistenz in Europa
- Grundrecht in Europa
- Grundrechte weltweit
- Deutsche Grundrechte
- "Bürgerrecht" in Deutschland
- Deutsche Grundrechtsadressaten
- Internationales Kommunikationsrecht
- Grundrechtseingriff in Deutschland
- Wesensgehaltsgarantie für Grundrechte in Deutschland
- Obhutspflicht