Grundlose Zeugnisverweigerung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Öffentliches Recht > Prozeßrecht > Beweisrecht
Die grundlose Zeugnisverweigerung kann gemäß § 70 StPO gerichtlich geahndet werden.
Auch das unberechtigte Ausbleiben des Zeugen oder der Zeugin bei Gericht kann gemäß § 161 a StPO für ihn oder sie selbst unangenehme rechtliche Folgen haben.
Siehe auch
Den Begriff grundlos UND Zeugnisverweigerung im deutschen juristischen Web finden