Gleichheitsgrundsatz (eu)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Version vom 29. Juni 2011, 09:04 Uhr
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Europäische Union > Gemeinschaftsrecht > Rechtsgrundsatz > Gleichheit
Männer und Frauen stellen die beiden gegensätzlichen Geschlechter der Menschheit dar. Der gesetzliche Gleichheitsgrundsatz schreibt vor, dass alle Menschen rechtlich gleich behandelt werden müssen.
Sozialrechtlich sollten Männer jedoch wie andere Männer, Frauen wie andere Frauen gendergerecht (gleich)behandelt werden. Das EU-Programm Gender Mainstreaming stellt daher in rechtsstaatlichen Behörden eine notwendige Bedingung für verfassungskonformes Verwaltungshandeln dar.
Siehe auch
Den Begriff Gleichheitsgrundsatz im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Europäisches Institut für Gleichstellungfragen (EIGE)
- Europäische Antidiskriminierungsmaßnahmen
- Diskriminierungsverbot in Europa
- Europäische Charta der Grundrechte
- Europäisches Gemeinschaftsrecht
- Europäische Gleichheitsrechte
- Deutsche Gleichstellungsbeauftragte
- Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen in Deutschland