Gierke, Otto von
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Der deutsche Rechtshistoriker und Zivilrechtslehrer Otto von Gierke lebte von 1841 bis 1921. Er war einer der bekanntesten „Germanisten“ unter den damaligen Zivilrechtlern und ein Kritiker des damals neuen Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Otto von Gierke prägte den Begriff des Sozialrechts in seiner antithetischen Haltung zur Orientierung des BGB am Römischen Recht bzw. an der Pandektistik. Seine Hauptkritik bestand darin, dass sich das „Bürgerliche Gesetzbuch“ in seiner Komposition nicht an das Volk, sondern an studierte Juristen und Juristinnen richte:
„Die Verfasser hätten sich von der Seele des Volkes und dem Pulsschlag der Zeit abgekehrt, sich künstlich isoliert und in vornehmer Zurückhaltung sich zunächst allein den Problemen juristischer Technik gewidmet. Sie hätten eine Neuordnung des Privatrechts unternommen, ohne zu begreifen, dass sie hiermit eine soziale Tat vollzögen und damit ein gutes Stück Verantwortung für die künftige Gestaltung der Gesellschaft übernommen hätten. Dem Entwurf wohne keine soziale Tendenz inne, dafür aber eine rein individualistische und einseitig kapitalistische Tendenz des reinsten Manchestertums. Der Entwurf sei gemeinschaftsfeindlich, auf die Stärkung des Starken gegen den Schwachen zielend, in Wahrheit antisozial.“[1]
Gierkes akademischer und männlicher Gegenspieler war der Pandektenwissenschaftler Bernhard Windscheid.
Fußnoten
- ↑ Dr. jur. Ulrich Eisenhardt, Deutsche Rechtsgeschichte, Randnummer 577, 3. Auflage, C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1999
Siehe auch
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- Deutsches Sozialrecht
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
- Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch
- deutsche Juraprofessoren
- Bedeutende Juristinnen und Juristen des Deutschen Rechts
- Johann Jakob Bachofen
- Französische Privatrechtsgeschichte
- Germanisches Recht
- Monumenta Germaniae Historica
- NS-Ahnenerbe
- Chronik
- Römisch-germanisches Recht als Synthese ...