Gesetzliche Währung (ru)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Russische Föderation > Sozialistisches Recht > Gesetzliche Währung
Die Großsilbermünze "Rubel" wurde von Zar Alexei Michailowitsch (1629 - 1676) im Jahr 1654 formal eingeführt, indem er europäische Silbertaler überprägen ließ. Eigene staatliche Silberrubel führte dann Zar Peter I., der Große (1672 - 1725) im Jahr 1704 für ganz Russland ein.
Siehe auch
- Den Begriff "gesetzliche Währung" im russischen juristischen Web finden
- Den Begriff Rubel im russischen juristischen Web finden
- Geld
- gesetzliche Währung für Großbritannien
- Deutsches Geldmuseum
- Amtssprache in der Russischen Föderation
- Internationale gesetzliche Währungen
- globale Währungskonvertibilität
- Marshall-Plan
- Regionalwährungen in Deutschland
- Europäische Wirtschafts- und Währungsunion 1999