Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (de)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Öffentliches Recht > Staatliche Schutzpflicht > Jugendschutz
Das nun gesamtdeutsche „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ vom 25.02.1985 setzt „der Öffentlichkeit“ Schranken zum Schutz von Kindern im Alter bis 13 Jahre und von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Folgendes wird dort geregelt:
- Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten § 1 JÖSchG
- Legaldefinitionen Kind, Jugendlicher und Erziehungsberechtigter § 2 JÖSchG
- Aufenthalt in Gaststätten § 3 JÖSchG
- Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken § 4 JÖSchG
- Öffentliche Tanzveranstaltungen § 5 JÖSchG
- Öffentliche Filmveranstaltungen § 6 JÖSchG
- Videokassetten, Bildplatten und vergleichbare Bildträger § 7 JÖSchG
- Glücksspiele § 8 JÖSchG
- Rauchen in der Öffentlichkeit § 9 JÖSchG
- Einzelfallregelungen § 10 JÖSchG
- Bekanntmachung der Jugendschutzvorschriften; Werbung § 11 JÖSchG
- Ordnungswidrigkeiten § 12 JÖSchG
Siehe auch
Den Begriff Jugendschutzgesetz OR "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "Loi de protection de la jeunesse" im französischen juristischen Web finden ("Loi de protection de la jeunesse" in Deutsch)
Den Begriff "Loi de protection de la jeunesse" im belgischen juristischen Web finden
Den Begriff "Loi de protection de la jeunesse" im luxemburgischen juristischen Web finden
Den Begriff "Loi de protection de la jeunesse" im juristischen Web der Europäischen Union finden