Gesetz über die politischen Parteien (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verfassungsrecht > Politische Parteien in Deutschland
Das nun gesamtdeutsche „Gesetz über die politischen Parteien“ vom 24.07.1967 ist folgendermaßen aufgebaut:
I. Allgemeine Bestimmungen §§ 1- 5 PartG
II. Innere Ordnung §§ 6 – 16 PartG
III. Aufstellung von Wahlbewerbern (und Wahlbewerberinnen) § 17 PartG
IV. Staatliche Finanzierung §§ 18 – 22 PartG
V. Rechenschaftslegung §§ 23 – 31 PartG
VI. Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien §§ 32 – 33 PartG
VII. Schlussbestimmungen §§ 34 – 41 PartG
Siehe auch
Den Begriff Parteiengesetz OR "Gesetz über die politischen Parteien" im deutschen juristischen Web finden
- Deutsches Wahlrecht
- Öffentliche Bekanntmachungen in/von Deutschland
- Öffentliche Bekanntmachungen durch die Europäische Union
- Politische Partei
- Staatliche Finanzierungshilfen in/durch Deutschland
- KPD-Verbotsurteil 1956
- Willensbildung in politischen Parteiorganen
- Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
- Parteiprogramm
- Parteivorstand
- Politische Willensbildung
- Politikberatung
- Publizitätsgebot
- Kammergerichtbarkeit
- Innere Ordnung der Politischen Partei in/für Deutschland
- Vereinssatzung
- Grundgesetz
- Piratenpartei