Geschäftsfähigkeit (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Die Geschäftsfähigkeit in Deutschland definieren die §§ 104, 106 BGB indirekt, d.h. im Umkehrschluss. Voll geschäftsfähig sind demnach alle seelisch gesunden Erwachsenen.
Voll geschäftsfähige Frauen und Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft besitzen innerhalb der Europäischen Union sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht.
- "Abandon" bedingt Geschäftsfähigkeit
- Anscheinsvollmacht
- Ehefähigkeitsbescheinigung
- Ehemündigkeit
- Schulfähigkeit
- subjektive Pflicht zur Weiterbildung
- Testierfähigkeit
- unerkannt Geisteskranker
- Wettbewerbsfähigkeit
- Willensmangel
Siehe auch
Den Begriff Geschäftsfähigkeit im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "capacité de contracter" im französischen juristischen Web finden ("capacité de contracter" in Deutsch)
- Rechtsfähigkeit
- Beschäftigungsfähigkeit
- Prozessfähigkeit
- Beschwerdemündigkeit
- Strafmündigkeit
- Geburtsjahrgang
- Elektronischer Identitätsnachweis
- künstliche Befruchtung der Frau
- Geschäftsunfähigkeit
- Vorsorgevollmacht
- Vollrausch
- Geschäftsfähigkeit allgemein
- Mittelbare Täterschaft
- Rechtsgeschäfte
- Geschäftsfähigkeit global