Gepanzertes Kampffahrzeug (int)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Gemäß Art. II Absatz D des Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa ist ein gepanzertes Kampffahrzeug ein geländegängiges Fahrzeug mit Eigenantrieb und Panzerschutz. Zu den gepanzerten Kampffahrzeugen gehören gepanzerte Mannschaftstransportwagen, Schützenpanzer und Kampffahrzeuge mit schwerer Bewaffnung.
Siehe auch
Den Begriff "gepanzertes Kampffahrzeug" im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff "gepanzertes Kampffahrzeug" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "gepanzertes Kampffahrzeug" im luxemburgischen juristischen Web finden