Gemeindekassenverordnung (de)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Landesrecht
Die Gemeindekassenverordnung des zuständigen Innenministeriums regelt die Kassenführung der Gemeinden durch Vorschriften. Die Gemeindekasse bzw. Stadtkasse erledigt alle Kassengeschäfte der jeweiligen Gemeinde. Dies ist z.B. in § 93 Abs. 1 GemO für Baden-Württemberg gesetzlich geregelt.
Die baden-württembergische Verordnung des Innenministeriums über die Kassenführung der Gemeinden vom 26.08.1991 steht hier als ein schwäbisches Beispiel für andere deutsche Gemeindekassenverordnungen. Das Landesgesetz ist folgendermaßen aufgebaut:
I. Aufgaben und Organisation der Gemeindekasse §§ 1 – 5 GemKVO BW
II. Kassenanordnungen §§ 6 – 11 GemKVO BW
III. Zahlungsverkehr §§ 12 – 17 GemKVO BW
IV. Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände §§ 18 – 21 GemKVO BW
V. Buchführung
1. Allgemeines §§ 22 – 23 GemKVO BW
2. Die Bücher für Einnahmen und Ausgaben §§ 24 – 30 GemKVO BW
3. Tagesabschluss, Jahresabschluss §§ 31 – 34 GemKVO BW
VI. Besorgung von Kassengeschäften durch Stellen außerhalb der Gemeindeverwaltung §§ 35 – 36 GemKVO BW
VII. Sonderkassen §§ 37 – 39 GemKVO BW
VIII. Begriffsbestimmungen, Schlussvorschriften §§ 40 – 43 GemKVO BW
Anlage: Bestimmungen über die Entgegennahme von Schecks und Wechseln sowie von Zahlungen mittels Debitkarten und Kreditkarten
Siehe auch
Den Begriff Gemeindekassenverordnung im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Gemeindekassenverordnung UND Baden-Württemberg im deutschen juristischen Web finden