Geld
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Version vom 27. Juli 2020, 10:58 Uhr
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Inhaltsverzeichnis |
Rechtshistorische Betrachtung
Münzgeld
Die Erfindung des offiziellen Münzgeldes zur Erleichterung des gewohnheitsrechtlichen Tauschhandels der Menschenvölker wird in das sechste vorchristliche Jahrhundert datiert. Die erste bekannte Herausgabe von geprägten Scheiben aus einer Edelmetalllegierung von Gold und Silber fand wohl in Lydien statt, einem antiken hethitischen Kleinstaat in der heutigen Türkei. Die Hauptstadt Lydiens war das antike ‚Sardes’, heute der Ort ‚Sartmustafa’ bei der türkischen Stadt ‚Salihli’. Die Erfindung des Münzgeldes machte seine königlichen Erfinder bzw. Herausgeber sprichwörtlich reich: König Krösus bzw. Kroisos lebte etwa zwischen 595 und 547 vor Christus. Noch heute sagt der deutsche Volksmund: „Bin ich Krösus?“, wenn jemand ausdrücken will, dass er für etwas nicht genug Geld hat.
Krösus’ Reichtum weckte Begehrlichkeiten der mächtigen Nachbarn im Osten. Im Jahr 547 v. Chr. verlor Lydien seine Staatssouveränität und damit auch sein Münzrecht an den Perserkönig Kyros II., den Großen, der Lydien für die persische Achämenidendynastie kriegerisch unterwarf.
Papiergeld
Das Papiergeld war naturgemäß eine spätere Erfindung – schon wegen des Grundstoffes für seine Herstellung. Heute gilt das Kaiserreich China unter der Tang-Dynastie als Erstherausgeber von Papiergeld im 7. Jahrhundert nach Christus.
Europa benötigte noch einige Jahrhunderte länger bis zur relativ fälschungssicheren Massendrucklegung von Geldscheinen. Vermutlich fand die kaiserliche Erstausgabe nach Erfindung der Buchdruckerkunst im 15. Jahrhundert zur Finanzierung der Reconquista Spaniens in den Jahren 1482 bis 1492 statt.
Rechtsphilosophische Betrachtung
Gesetzliche Zahlungsmittel
Gesetzliche Zahlungsmittel sind die geltenden Währungen der Staaten.
Beispiele:
u.v.a.
Regionalwährungen
Sammlermünzen und Geldscheine
Historisch seltene und/oder materiell wertvolle Münzen und vereinzelt auch Geldscheine werden als Kunstwerke weltweit gehandelt.
Spielgeld
Zum sogenannten 'Spielgeld' gehören:
- spekulative Wertpapiere
- Lotto- bzw. Wettscheine
- Geldeinwurf in Spielautomaten mit Gewinnchancen
- gekaufte Chips in Spielcasinos
- gefälschte oder erkennbar nachgemachte Münzen oder Banknoten
u.a.
Siehe auch
Den Begriff Geld im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff para im türkischen juristischen Web finden
Den Begriff Lidya im türkischen juristischen Web finden