Friedliche Durchfahrt im Küstenmeer (int)
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Die "Friedliche Durchfahrt im Küstenmeer" ist in Art. 17 - 33 des Internationalen Seerechtsübereinkommens völkerrechtlich geregelt.
Die faktische und völkerrechtliche Dreigliederung der Schiffsarten ist folgende:
Siehe auch
Den Begriff "friedliche Durchfahrt" UND Küstenmeer im internationalen juristischen Web finden
Den Begriff "friedliche Durchfahrt" UND Küstenmeer im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "friedliche Durchfahrt" UND Küstenmeer im deutschen juristischen Web finden
- Kapitän
- Küstenmeer
- Küstenschutz
- Leuchtturm
- Rotes Meer
- Schwarzes Meer
- Basislinie
- Küstenstaat
- Staatenimmunität
- Internationaler Hafen
- Seeminen
- Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
- Internationales Seerecht
- Internationales Navigationssystem
- Deutsche Hanse
- Wasserrechtliches Verfahren auf Deutsch
- Baltikum
- Piraterie
- Falkland-Krieg 1982