Freiheitsentzug (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Polizeirecht > Freiheitsentzug
Gemäß § 415 Abs. 2 FamFG liegt eine legale Freiheitsentziehung in Deutschland immer dann vor, wenn einer natürlichen Person gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit insbesondere in einer abgeschlossenen Einrichtung, wie einem Gewahrsamsraum oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses, die Freiheit entzogen wird.
- Allgemeine Handlungsfreiheit als Grundrecht
- Aufenthaltsbestimmung
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Ersetzung der Einwilligung
- familiengerichtlicher Genehmigungsvorbehalt
- Geiselnahme
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Haftstrafe
Siehe auch
Den Begriff Freiheitsentziehung OR Freiheitsentzug im deutschen juristischen Web finden
- Europäische Aufenthaltsfreiheit
- Festnahme
- Unterbringung
- Zwangsmaßnahme
- Familienrichterlicher Beschluss
- Gesetzlich garantierte Freiheit
- Öffentliche Sicherheit
- Polizeiliches Ermittlungsverfahren
- Polizeigesetz
- Arreststrafe für Soldaten
- Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug
- Freiheitsentziehende Maßnahme (FEM) in der Pflege
- Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
- Leibeigentum
- Freiheitsentzug