Fraktionszwang (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Legislative > Fraktion
Der sogenannte Fraktionszwang in den Parlamenten stellt eine satzungsrechtlich fingierte Meinungsgleichheit einer Partei bzw. Regierungsfraktion dar. Er steht nicht im Widerspruch zur Freiheit des Mandats der Abgeordneten. Vielmehr ist er ein Ausdruck politischer Solidarität.
Das freiwillige Verfahren heißt Fraktionsdisziplin.
Siehe auch
Den Begriff Fraktionszwang im deutschen juristischen Web finden