Flurzwang
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Der sogenannte Flurzwang, entstanden aus dem Feudalismus des Römischen Reiches, hatte den deutschen Bauern autoritär auferlegt, als Kollektiv gleichzeitig die anstehenden Jahresfeldarbeiten auszuführen sowie Trepprechte (Weinbau) und Überfahrtsrechte auf ihren landwirtschaftlichen Grundstücken zu dulden, wo immer die passenden Feldwege fehlten. Erst die Flurbereinigung, die nach der Errichtung eines Katasters ab dem Jahr 1906 im Königreich Württemberg als Landreform durchgeführt wurde, brachte neu gebaute Feldwege und die bodenrechtliche Neuzusammenlegung von den erbrechtlich durch Realteilung zersplitterten Äckern. Diese königliche Landreform ermöglichte eine rationellere Bebauung des Bodens und beendete im Gefolge der Bauernbefreiung in Europa eine Jahrhunderte alte Abhängigkeit der Bevölkerung von ihren Feudalherren.[1] Der allgemeine Wohlstand der Industrialisierung begann ...
Quelle
- ↑ "Nichts ist drinnen, nichts ist draußen: Denn was innen, das ist außen."Begleitbuch zur Gemeinschaftsausstellung des Landesmuseumsverbands anlässlich des Jubiläums ‚50 Jahre Baden-Württemberg‘, Annegret Knoll, Münchingen: Drinnen - Draußen, Seite 140
Siehe auch
Den Begriff Flurzwang im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff Flurzwang im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Flurzwang im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Flurzwang im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Feudalismus
- Merkantilismus
- Dreifelderwirtschaft
- Solidarische Landwirtschaft
- Römisches Notwegerecht
- Hörigkeit
- Viehhandel
- Landsknecht
- Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung
- Flurbereinigungsverfahren
- Flurbereinigungsgesetz
- Agrarreform für Deutschland
- Deutsche Nutzungsartenkarten
- Notwegerecht in Deutschland
- Reichssiedlungsgesetz
- Ghetto
- Deutscher Landpachtvertrag
- Bundeszwang ist nicht Flurzwang!!!