Firmeneinheit (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Die sogenannte "Firmeneinheit" ist in § 17 HGB gesetzlich geregelt. Zweigniederlassungen stellen meistens keinen juristischen Widerspruch gegen den Grundsatz der Firmeneinheit dar (vergleiche: § 13 HGB, teilweise strittig).
Siehe auch
Den Begriff Firmeneinheit im deutschen juristischen Web finden
- Firma
- Corporate Identity
- Firmengrundsätze in Deutschland
- Handelsfirma
- Cash-Pooling
- Kaufmann
- Verwaltungssitz
- Geschäftsstelle
- Anscheinsvollmacht
- Handelsregister
- Handelsgesetzbuch
- Öffentliches Register
- Handelsgesellschaft
- Gesellschaftsrecht
- Unitatis redintegratio
- Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst