Firma (de)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
|
Deutschland > Öffentliches Recht > Rechtspflege
Das Wort Firma kommt aus der italienischen Sprache. Es bedeutet dort Unterschrift.
Der deutsche Rechtsbegriff Firma bezeichnet das Namensrecht, mit dem eine natürliche oder juristische Person oder mehrere Personen gleichzeitig am Geschäftsverkehr teilnehmen. Die Firma kann auch eine Scheinfirma sein, z.B. wenn ihr Namensrecht angefochten wurde. Hier greift dann das Recht der Anscheinsvollmacht regelnd ein.
Gesichert durch das Handelsregister und die berufsrechtlichen Kammern herrscht in Deutschland ein System der Firmenwahrheit, d.h. ein Firmenverbund darf keine absichtlichen Scheinfirmen zum Zweck der Täuschung von Geschäftspartnern enthalten. Deshalb besteht in Deutschland gemäß § 29 HGB eine Anmeldepflicht für Handelsfirmen und eine Zulassungspflicht bei der zuständigen Kammer für Freie Berufe.
- Corporate Identity
- Digital-Rechenanlage
- Firmengrundsätze in Deutschland
- Gewerblicher Internethändler in/aus Deutschland
- Handelsfirma
- Kraftwerk
- kulturorientiertes Management
- Verwaltungssitz
Siehe auch
Den Begriff Firma im deutschen juristischen Web finden