Finanzhoheit (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Steuerrecht > Finanzordnung > Finanzkontrolle
In Deutschland werden Zölle und Finanzmonopole gemäß Art. 108 Absatz 1 GG durch Bundesfinanzbehörden verwaltet.
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- Steuerzahler in Deutschland
- Versorgungsträger
- Zoll
Siehe auch
Den Begriff Finanzmonopol OR Finanzhoheit im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff Finanzmonopol OR Finanzhoheit im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Finanzmonopol OR Finanzhoheit im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Finanzmonopol OR Finanzhoheit im juristischen Web der Europäischen Union finden
- Giralgeld
- Giralgeldmonopol
- Europäisches Finanzmonopol
- Bundesministerium der Finanzen
- Deutsches Vermittler-Register, u.a. für Finanzanlagen
- Finanzordnung
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