Festlandsockel (int)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das Völkerrecht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen…
|
Hauptseite > Internationales Recht > Wettbewerbsrecht > Seerecht > Land > Staatssouveränität
Gemäß Art. 77 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen übt der anliegende Küstenstaat jeweils souveräne Rechte zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung von natürlichen Ressourcen am Festlandsockel aus. Was jeweils unter dem Rechtsbegriff 'Festlandsockel' juristisch zu verstehen ist, wird in den Art. 76 - 85 des Internationalen Seerechtsübereinkommens völkerrechtlich geregelt.
Siehe auch
Den Begriff Festlandsockel im internationalen juristischen Web finden