Familienrecht (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Rechtsphilosophie > Familienrecht > Bürgerliches Recht
Eine Familie, die unter verfassungsrechtlichem Schutz steht, ist in Deutschland eine Gesamtheit (vgl. den Rechtsbegriff Gesamthand) von Mutter und/oder Vater und eigenen, adoptierten und/oder Pflege-Kindern.
Unter den Begriff Familienrecht fallen in der Bundesrepublik Deutschland folgende Teilrechtsgebiete:
- Verlöbnis- und Eherecht
- Eheliches Güterrecht als Rechtsfolge einer rechtsgültigen Ehe
- Familienplanung
- Familienselbsthilfe
- Nichtigkeit, Aufhebung oder Scheidung der Ehe
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Verwandtschafts- und Kindschaftsrecht
- Erziehungsberechtigung
- Adoptionsrecht
- Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht
- Totensorgeberechtigter
- Unterhaltsreform
Siehe auch
Den Begriff Familienrecht im deutschen juristischen Web finden
- Familienschutz in Deutschland
- Familien- und Geschlechtserziehung
- Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
- Jugendschutz
- Personenstandsgesetz
- Hausratsverordnung bei Ehescheidung
- Europäisches Familienrecht
- Französisches Familienrecht
- Italienisches Familienrecht
- Rumänisches Familienrecht