Familienrecht (int)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
(Weitergeleitet von Familienrecht)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das Völkerrecht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen…
|
Hauptseite > Recht > Abstammung
Das "Familienrecht" ist traditionelles Gewohnheitsrecht, das nach der jeweiligen Staatenbildung erst einer schriftlichen Beschreibung und Regelung bedarf. Um fremdes Familiengewohnheitsrecht nach entsprechenden Zuwanderungen von Familien in einem Staat mit anderen Rechtstraditionen verträglich unter Wahrung der Menschenrechte integrieren zu können, benötigt man eine sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit zur kooperativen Konfliktlösung.
Familien gründen sich in der Regel auf die Mutterschaft. Erst die "Zweite Woge" in der natürlichen Staatsbildung ermöglicht die selbstbestimmte Familiengründung gleichberechtigter Eltern.
- Beginen
- Ehebruch
- Elternschaft
- Familienfriedensforschung
- Genealogie
- Heimarbeitsgesetz
- Afghanisches Gewaltschutzgesetz
- Kinderschutz global
- Lebenswille
- Sexualkunde-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1977
- Standesrecht
- Training global
- Ureinwohner und Recht in Kanada
- Weltbevölkerungskonferenz
- Weltfamilientreffen der Weltkirche
- Weltfrauenkonferenz (säkular)
- Züchtigungsbefugnis in Deutschland
Kontinentale Familienrechte
- Europäisches Familienrecht
- Familienversicherung in Deutschland
- Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
u.a.
Nationale Ausprägungen von Familienrecht
- Französisches Familienrecht
- Irisches Familienrecht
- Kanadisches Familienrecht
- Marokkanisches Familienrecht
- Niederländisches Familienrecht
- Österreichisches Familienrecht
- Portugiesisches Familienrecht
- Schwedisches Familienrecht
- Tschechisches Familienrecht
- Türkisches Familienrecht
- Tunesisches Familienrecht
u.v.a.