Faktizität
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Das deutsche Fremdwort 'Faktizität' bezieht sich auf das lateinische Wort 'factum', das Tat, Ereignis, Tatsache, Erfolg bedeutet. Es geht dabei um nachprüfbare Sachverhalte, die allgemein als wahr gelten können.
- Alibi
- Autorisierung
- Autor - Wer ist das?
- Bischöfliche Ehe
- bürgerlicher Widerstand
- Digitale Spurensicherung
- Faktorenanalyse
- Geltung
- Kindestötung
- Methodenlehren
- Normative Kraft des Faktischen
- Staatskunst
- Verifikation
- Internationale Datumsgrenze
- Internationale Zeitrechnung
Siehe auch
Den Begriff Faktizität im weltweiten juristischen Web finden
Den Begriff Faktizität im schweizerischen juristischen Web finden
Den Begriff Faktizität im österreichischen juristischen Web finden
Den Begriff Faktizität im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff Faktizität im deutschen juristischen Web finden