Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln (de)
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Die Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln ist gemäß § 152 a StGB in Deutschland strafbar.
Siehe auch
Den Begriff "Fälschung von Zahlungskarten, Schecks" im deutschen juristischen Web finden