Evidenztheorie (de)
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Die sogenannte Evidenztheorie zum Prüfungsrecht des Bundespräsidenten besagt, dass das Staatsoberhaupt gegenüber der Bundesregierung seine Unterschrift bei erkannt evidenter Verfassungswidrigkeit den neuen Gesetzen verweigern darf bzw. soll.
Siehe auch
Den Begriff Evidenztheorie Prüfungsrecht Bundespräsident im deutschen juristischen Web finden