Erwerbspersonenpotenzial (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Sozialrecht > Erwerbsfähigkeit > Arbeitsmigration
Wer in Deutschland als erwerbsfähig gilt, das regelt § 8 SGB II. Demnach sind alle Menschen erwerbsfähig, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dies gilt für Ausländerinnen und Ausländer nur dann, wenn sie eine Erlaubnis zur Beschäftigungsaufnahme besitzen oder in Aussicht haben.
- Arbeitnehmerzahl
- arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung
- berufliche Fortbildung
- Integrationsfachdienste
- Klassifikation der Berufe in Deutschland
- Langzeiterwerbslose
- Personenkontrolle in Europa
- Personenzertifizierung
- Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen
- Potenzialanalyse
- Recht auf Einsicht in die Personalakte
Siehe auch
Den Begriff Erwerbspersonenpotenzial im deutschen juristischen Web finden
- Erwerbsfähigkeit
- Erwerbsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Beschäftigungsfähigkeit
- Arbeitslosigkeit
- Wohlverhaltenszeit während der Entschuldung
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Grundsicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit
- Berufsrecht
- Zumutbarkeit von Arbeit
- Arbeitsgenehmigung
- Ausschüttungspotenzial
- Kapitalismus