Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Privatrecht > Familienrecht > Eherecht > Reformgesetz
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Deutsches Gleichberechtigungsgesetz 1957
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) 1966
Das Erste Gesetz zur Reform des deutschen Ehe- und Familienrechts brachte ab dem 1. Juli 1977 - auch für Westdeutschland - wichtige Neuerungen in die starren ehelichen Sitten Deutschlands ein:
- Partnerschaft und Gleichberechtigung zwischen dem staatsangehörigen Ehemann und seiner einzigen (=1) Ehefrau
- Schlüsselgewalt für beide Ehegatten
- auch Männer konnten/durften jetzt den Haushalt führen --> Hausarbeitstag-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1979
- beide Ehepartner hatten nun die gleiche Verantwortung für ihre Familie
- keiner sollte den anderen Ehepartner bevormunden, damit Frieden in der Familie herrscht
Siehe auch
Den Begriff "Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts" im deutschen juristischen Web finden
- matrimoniale foedus
- Sexualkunde-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1977
- Frauen & Geschichte Baden-Württemberg
- Arbeitsverbot für die Ehefrau?
- Reformgesetze in Deutschland
- Recht auf den gesetzlichen Richter
- Kirchenreform
- Internationales Familienrecht
- missglücktes "Reichsbürgergesetz"
- politisches Parteiprogramm
- Förderung der werktätigen Frau in Ostdeutschland
- Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften
- Geschäftsunfähige
- Bürgerlicher Tod
- Wiederbelebung
- Solange II-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1986
- konfessionsverbindende Ehe
- binationale Ehe
- Ehescheidung
- wiederverheiratete Geschiedene
- deutsches Eherecht
- Modernes deutsches Eherecht
- Ehe
- Polygamie
- Polygynie
- Messie-Syndrom