Entziehung der Fahrerlaubnis (de)
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Deutschland > Öffentliches Recht > Prozessrecht
Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Maßregel der Besserung und Sicherung ist in den §§ 69 - 69 b StGB gesetzlich geregelt.
Siehe auch
Den Begriff "Entziehung der Fahrerlaubnis" im deutschen juristischen Web finden
- Fahrerlaubnis in Deutschland
- Deutsche Fahrerlaubnisklassen
- Fahrzeug
- Europäischer Führerschein
- Internationaler Führerschein
- Maßregel der Besserung und Sicherung
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Polizeirecht
- Fahrerlaubnisentziehung als sofortige Zwangsmaßnahme der Polizei
- Strafprozessordnung
- Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege (FEM)