Entgeltbescheinigung (de)
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2019, 17:49 Uhr
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Deutschland > Privatrecht > Arbeitsrecht > Sozialrecht
Die sogenannte 'Einkommensbescheinigung' wird in § 58 SGB II geregelt.
Die gewerbliche 'Entgeltbescheinigung' wird in § 108 GewO gesetzlich geregelt.
[Bearbeiten] Siehe auch
Den Begriff Einkommensbescheinigung OR Entgeltbescheinigung im deutschen juristischen Web finden