Enge Kontaktperson (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
Version vom 18. Mai 2020, 09:18 Uhr von Sigrun (Diskussion | Beiträge)
Dieser Beitrag ist ein Entwurf betreffend das deutsche Recht. Ihr könnt Eure juristischen Kenntnisse durch Bearbeitung mitteilen. Ihr könnt auch die Suchemaschine benutzen… '
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Deutschland > Öffentliches Recht > Medizinrecht > Deutsches Infektionsschutzgesetz > natürliche Person
Die sogenannten "engen Kontaktpersonen" von Infizierten werden in Deutschland von der zuständigen Ortspolizeibehörde ermittelt und dann über ihren Status informiert. Dies hat im wahren Wortsinn absonderliche Folgen ...
Siehe auch
Den Begriff "enge Kontaktperson" im deutschen juristischen Web finden
- Person als Rechtsbegriff
- natürliche Person
- prima facie
- Fürsorge
- Pflegeperson
- Personengruppe in Deutschland
- Bedarfsgemeinschaften in Deutschland
- Geschlechtsgemeinschaften in Deutschland
- Wohngemeinschaften in Deutschland
- staatliche Schutzpflichten in Deutschland
- Verwaltungszwang
- Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz
- Gesundheitszeugnis
- Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
- Deutsches Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Impfausweis
- Bundes-Seuchengesetz
- Helmholtz-Gemeinschaft
- Deutsches Prostitutionsgesetz
- Deutsches Sozialrecht
- Deutsches Versicherungsrecht
- Krankenversicherung
- Deutsches Medizinrecht
- Religiöses Hygienegesetz
- Einsiedler