Elektronische Form (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Die Elektronische Form wird nach deutschem Bürgerlichem Recht in § 126 a BGB grundlegend geregelt.
- Elektronische Antragsnachverfolgung
- Elektronischer Archivzeitstempel
- Elektronische Ausschreibung
- Elektronische Börse
- Elektronisches Dokument
- Elektronische öffentliche Verwaltung
- Elektronische Steuererklärung
- Elektronische Willenserklärung
- Elektronischer Rechtsverkehr
- Elektronischer Rechtsverkehrsunfall --> Schallmauer
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach in Deutschland
- eScience
- eSport
- Vergnügungssteuersatzung
- Vermögensverzeichnisregister
Siehe auch
Den Begriff "elektronische Form" im deutschen juristischen Web finden
Den Begriff "elektronische Form" im juristischen Web der Europäischen Union finden
Den Begriff "elektronische Form" im internationalen juristischen Web finden
- Schriftträger
- Nullpunkt
- Auskunft an den Betroffenen
- Schriftliche Form
- Zivilrechtsartikel
- Mündliche Form
- Willenserklärung
- Stellvertretung
- Umdeutung
- Willkür
- Elektrophilie
- Freies Elektron
- Cybersecurity global
- Willenserklärung (global)
- Formzwang
- Form als Kategorie
- formale Dreigliederung
- Staatsformale Dreigliederung