Einzelhaftanordnung (de)
aus jurispedia, das gemainsame Recht
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Deutschland > Öffentliches Recht > Strafverfahrensrecht > Haft
Einzelhaft in Deutschland ist die unausgesetzte Absonderung eines gefangenen Menschen. Diese ist nur sehr eingeschränkt gesetzlich zulässig. Rechtfertigungsgründe dafür sind immer in der Person des/der Gefangenen liegend. Es geht dabei um Sicherheit und Ordnung. Einzelhaft ist zeitlich begrenzt und bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Menschen in Einzelhaft dürfen am Gottesdienst oder an Freistunden teilnehmen.
Siehe auch
Den Begriff Einzelhaftanordnung im deutschen juristischen Web finden